AGB | Allgemeine Geschäfts-Bedingungen


  • GRUNDSÄTZLICHES
  • Ein Wort vorab
    Verträge macht man, um sich zu vertragen.

    Deshalb hier unsere „Spielregeln“. So haben wir zusammen eine gute Tour. Entspannt, gemeinschaftlich und sicher.
    Also: Mit Deiner Buchung erklärst Du Dich einverstanden. Und Du versprichst, Dich daran zu halten und dafür einzustehen.

    Noch eines: Wir gehen hier auf Vieles ein, was hoffentlich nie passiert.
    Wir sehen das so wie beim Werkzeug: Wer alles dabei hat, braucht es in der Regel nicht.
  • Lies Dir die Website durch
    Viele sind von unseren Reisen begeistert. Manch einer auch nicht.

    Wie das bei Dir ist, kannst Du vorab wissen.

    Denn wir beschreiben sehr genau, was wir machen. Und: Wir dokumentieren jedes Feedback. Positives ebenso wie Kritisches. Interessant dabei: Gerade was viele an unserer Reiseleitung loben, wird von einzelnen abgelehnt. Also mach Dir Dein eigenes Bild. Und entscheide Dich. Denn allen ist gedient, wenn wir mit genau denen auf Tour gehen, die unsere Reisen schätzen.
  • Motorrad-Abenteuer-Gruppen-Reise
    Unsere Touren sind kleine – und manchmal auch größere – "Expeditionen". Also keine "Pauschalreisen". Sondern etwas für aktive und abenteuerlustige Entdecker. Wie nennen diese Expeditionen "Motorrad-Abenteuer-Gruppen-Reise" und meinen damit:

    Motorrad
    Ja, wir fahren viel Motorrad. Meistens sogar den ganzen Tag.
    Und nein, wir ändern das Programm nicht, weil jemand plötzlich doch lieber einen Shopping-Tag hätte.

    Abendteuer
    Ja, unsere Reise ist ein Abendteuer. Wir reisen in eine andere Kultur. Und wir reisen ins Gebirge. Wir reisen als Gruppe. Und mit dem Motorrad.
    All das bringt Unwägbarkeiten. Von der Reifenpanne des Kollegen über das Wetter bis zu kulturell anderem Verständnis von Service und Pünktlichkeit. Darauf reagieren wir flexibel und gelassen. Und freuen und. Denn genau das macht ja den Reiz eines Abenteuers aus.

    Gruppe
    Ja, wir reisen als Gruppe. Wir bilden eine gute Reisegemeinschaft.
    Wir packen gemeinsam an, helfen einander und gegebenenfalls auch anderen. Und zwar gerne. Auch, wenn es anstrengend wird. Und auch, wenn dadurch mal etwas anderes ausfällt.

    Reise
    Ja, wir machen eine Reise. Wir wollen das Land mit dem Motorrad erfahren.
    Und nein, wir veranstalten weder Rennen noch Rallye. Und auch keine Sauftour. Wir schauen uns also auch Sehenswürdigkeiten an. Wir fahren vernünftig. Und wir begegnen Land und Leuten als gute Gäste. Also mit Neugier und Respekt.
  • Unwägbarkeiten
    Selbst bei bester Planung lässt sich nicht alles vorhersehen.

    Da ist schon mal eine neue Baustelle, ein Stau schmeißt den Zeitplan um oder das Wetter schlägt eine unerwartete Kapriole. Maschinen können defekt, Menschen auch mal krank werden. So etwas und manch anderes kann den geplanten Ablauf der Reise ändern. Der Umgang mit solch kleinen und auch mal großen Herausforderungen macht aber durchaus den Reiz einer Tour aus. Wir begegnen dem mit Gelassenheit und – wo nötig – mit Flexibilität. Das heißt, dass man auch auch mal umdisponiert, sich auf eine Alternative einlässt und generell „fünfe gerade sein lässt“.
  • Eigenverantwortung
    Wir organisieren die Tour nach bestem Wissen und Gewissen. Dazu gehören auch Rat und Hilfe. Von uns, aber auch in der Gruppe untereinander.

    Dennoch kann Dir niemand Deine eigene Verantwortung abnehmen. Für Deine Fitness, Dein Fahren, Dein Bike und Gepäck, Zustand, Eignung und Vollständigkeit Deiner Ausrüstung etc. und natürlich für Dein Fahren und Verhalten bist Du selbst verantwortlich. Du handelst und fährst eigenverantwortlich. Auch dann, wenn Du Rat oder Hilfe anderer annimmst. DU entscheidest, wie Du fährst und was Du machst. Ob ein Überholmanöver für Dich sicher durchzuführen ist. Was Deine angemessene Geschwindigkeit ist. Ob Du fit bist. Ob Dein Bike geeignet ist. Ob und welchen Rat und Hilfe Du annimmst. Was Du an Ausrüstung mitnimmst usw.

    Kurzum: Wir verstehen uns weder als Fahrlehrer, noch als TÜV-Gutachter, Reiseärzte oder sonstige „Kindermädchen“. Du bleibst ein eigenverantwortlicher Biker.

  • VORAUSSETZUNGEN
  • Reisegemeinschaft
    Wir machen eine gemeinsame Tour als Reisegemeinschaft.
    Toleranz, Rücksichtnahme, Respekt, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sind da selbstverständlich.
    Das heißt: Du darfst das von anderen erwarten – und die anderen auch von Dir!

    Wir halten nix von Gruppenzwang. Und es ist absolut in Ordnung, wenn man sich mal absetzt, um sein eigenes Ding zu machen/fahren. Dennoch fahren wir als Gemeinschaft, die sich gegenseitig unterstützt und in der jeder willkommen ist. Vorurteile und Bekenntniskriege oder Ausgrenzungen haben da keinen Platz. Weder untereinander noch gegenüber dem Gastland.

    Sehr willkommen sind hingegen: Freundlichkeit, um sich gegenseitig zu helfen. Respekt gegenüber dem Gastland und seiner Kultur. Höflichkeit, weil die auch unterschiedliche Menschen zusammen bringt. Humor, um nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen. Toleranz, denn jeder Biker ist anders. Gelassenheit, weil man in der Gruppe auch mal einen Kompromiss eingehen muss. Großzügigkeit, weil wir uns gegebenenfalls am Schwächeren orientieren. Offenheit und Ehrlichkeit, weil wir als Biker die Dinge Face-to-Face klären. Fröhlichkeit, weil wir gemeinsam Spaß haben wollen …
  • Reiseleitung, Käpt'n
    Eine gute und sichere Tour braucht eine Leitung. Bei uns leitet der Käpt'n.

    In gewissen Situationen kann der nicht erst groß diskutieren. Insbesondere wenn's eng oder gefährlich wird. Das ist auf einer Motorradtour genauso wie auf See oder am Berg. Das dient Deiner und unserer aller Sicherheit

    Mitfahren kann nur, wer diese Leitung anerkennt. Dazu gehört auch, sich etwas sagen zu lassen. Und sich daran zu halten, auch wenn man den Sinn vielleicht (noch) nicht versteht.
  • Fahrkönnen
    Du solltest Deine Maschine in jeder Situation souverän beherrschen.

    Dazu brauchst Du keine Stuntman- oder Rennfahrer-Qualitäten. Wir fahren kein Rennen und führen auch nirgendwo Wheelies vor. Aber wir bummeln auch nicht mit 50 km/h über die Landstraße oder rangieren jeder Haarnadelkurve. Du solltest also Deine Maschine in jeder Situtation souverän beherrschen. Auch beladen und ggf. mit Sozius/Sozia.


    Dazu gehören insbesondere:
    • normale Überholmanöver und das Vorbeischlängeln an einer stehenden oder kriechenden Autoschlange,
    • das sichere Kurven-Fahren, auch in Serpentinen, Haarnadelkurven und Spitzkehren,
    • das angstfreie Fahren auf Bergstraßen ggf. auch einspurig und ohne Leitplanke/Randsicherung
    • das Wenden Deiner (beladenen) Maschine auch auf einer engen und ggf. abschüssigen Straße,
    • das sichere Rangieren Deiner Maschine auf ggf. engen Parkplätzen
    • das Durchfahren einer unbefestigten Baustelle,
    • das Fahren auch auf einer nassen Straße oder im Regen,
    • das Fahren der StVO-Höchstgeschwindigkeit, bei entsprechenden Witterungs-/Verkehrsverhältnissen,
    • das Bewältigen von auch mal richtig schlechten, baufälligen oder unbefestigten Abschnitten
    • die Fähigkeit und Bereitschaft, in einer Gruppe zu fahren, insbesondere Position und Abstand zu halten, 
    • die Fitness und Kondition, um lange Tage auch bei Hitze durchzuhalten
    • und Ähnliches.

    Mit weniger als einem Jahr Fahrpraxis ist das in der Regel nicht der Fall. Du brauchst also mehr als eine Saison. Außerdem musst Du gesund sein und Kondition für mehrwöchiges tägliches Fahren haben. Grundsätzlich empfehlen wir Dir – wie allen Bikern – zu Beginn der Saison die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.

    Zum souveränen Fahren gehört auch, dass Du mit Deiner Maschine vertraut bist. Die technischen Funktionen und das Fahrverhalten nicht nur kennst, sondern auch sicher beherrschst. Dein neues Bike Freitag beim Händler abzuholen, um Samstag auf große Tour zu gehen, ist eine ganz(!) schlechte Idee. Im Klartext: Eine große Tour ist nicht dazu geeignet, seine Maschine "erst mal kennen zu lernen". Aus dem gleichen Grund halten wir auch nichts davon, sich nur für die Tour ein Motorrad zu leihen, wenn man sonst das ganze Jahr nicht fährt.
  • Fitness: Körper & Geist
    Eine Mehrtausend-Meilen-Tour keine Kaffee-Fahrt zur nächsten Eisdiele. Für's tägliche Fahren musst Du körperlich und geistig fit und gesund sein.

    Dazu gehören insbesondere:

    • Gesundheit, so dass Du uneingeschränkt fahrtüchtig bist. (inkl. 100% Sehfähigkeit, ggf. mit Brille)
    • Kondition, um viele lange Tage ggf. in großer Hitze durchzuhalten. Dazu gehört auch, sich seine – evtl. begrenzten – Kräfte gut einzuteilen, ausreichend zu schlafen und sich beim Alkohol auch mal zurück zu halten.
    • Mobilität, um problemlos per Treppe auch mal in den zweiten Stock zu kommen und an fußläufigen Besichtigungen ggf. in Ruinen teilnehmen zu können.
    • Impfschutz, sofern für das Reiseland nicht besonders empfohlen mindestens den daheim empfohlenen Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Typhus, Hepatitis A & B sowie FSME.
    • Stresstoleranz, um bei Unerwartetem und Problemen ruhig und gelassen zu reagieren, um Hilfe bitten und diese auch annehmen können.
    • Sozialkompetenz, um die in die Gruppe einzufügen und im Team positiv mitzuwirken und sich auch mal von anderen was sagen zu lassen.
    • … und Ähnliches!
  • Motorrad
    Unsere Straßen-Touren sind grundsätzlich für fast alle Arten von Motorrädern (Cruiser, Tourer, Chopper, Straßenmaschine…) geeignet. Und zwar unter diesen Voraussetzungen:

    Zulassung, Versicherung
    Dass Deine Maschine zugelassen ist, TÜV hat und versichert ist, versteht sich von selbst.
    Die entsprechenden Fahrzeugpapiere inklusive grüner Versicherungskarte sind natürlich im Ausland mitzuführen. Zudem gilt die Besonderheit, dass Du für ein nicht auf Deinen eigenen Namen zugelassenes Fahrzeug eine Vollmacht brauchst.

    Eignung
    Deine Maschine muss für eine längere Tour und Bergfahrten geeignet sein.
    Wir fahren nicht mal eben um den Block, sondern längere Strecken. Auch bergauf und bergab. Dazu sollte Deine Maschine ausreichend motorisiert sein. Nicht, um eine Kurvenhatz zu veranstalten, aber schon so, dass sie Dich ggf. auch mit Sozius souverän raufbringt. Wie viel PS und Hubraum dazu nötig sind, lässt sich schwer allgemeingültig sagen. 125 ccm oder eine kleiner City-Roller sind es aber sicher nicht. Ähnliches gilt für Abfahrten. Niemand braucht eine Rennbremsanlage. Aber mit einem Oldtimer, der vorne nur trommelgebremst ist, wird das sicher nix.

    Technisch einwandfrei
    Deine Maschine muss technisch in einwandfreiem Zustand sein.
    Das ist in der Regeln weniger eine Frage des Alters, als die einer anständigen Pflege und Wartung. Natürlich kann bei jeder Maschine mal eine Panne vorkommen. Aber wenn an einem „Bastel-Bike“ ständig der Gaszug hängt oder es nach Stops kaum anspringt, ist das für die anderen einfach nur nervig und irgendwann für die Gruppe auch nicht mehr tragbar.

    Vorbereitung, Wartung
    Deine Maschine muss für eine längere Tour vorbereitet sein.
    Wir fahren mehrere tausend Kilometer. Dafür sollten insbesondere Verschleißteile wie Reifen und Bremsbeläge, aber auch Kupplung, Flüssigkeiten etc. hinreichend Reserve haben. Wer das selbst nicht absolut im Griff hat, sollte es vor der Tour mit seiner Werkstatt besprechen und richten lassen. Zur Tour-Eignung gehören selbstverständlich auch anständige Taschen oder – besser – Koffer.
  • Straßenzustand, Gefahren
    Wir fahren grundsätzlich Straßentouren. – Straßentouren sind das, was wir auch mit einem Cruiser fahren könnten.

    D. h., wir fahren auf möglichst gutem Belag. Allerdings entsprechen südosteuropäische Straßen nicht immer deutschem, Österreichischem oder schweizerischem Standard. Auch auf neuen Straßen kann es mal ein überraschendes Schlagloch geben. Straßenschäden werden oft nicht neu geteert, sondern geflickt/plombiert, und auch das oft spät und liederlich. Wir vermeiden so gut es geht solch nervige Rüttelabschnitte. Manchmal ist es aber nötig, einen solchen Abschnitt zu 'ertragen', um zur nächsten Traumstrecke oder Sehenswürdigkeit zu gelangen. Ebenso können auf einer Tour auch mal weniger befestigte Abschnitte vorkommen. Ob, und in welchem Ausmaß das bei Deiner Tour der Fall ist, sagen wir Dir gerne vorab. Echtes Offroad fahren wir NICHT.

    Weitere Besonderheiten, die Aufmerksamkeit und Vorsicht erfordern, sind u. a.: Bahnübergänge in manchmal sehr schlechtem Zustand, Einfahrten – auch zu neuen – Tankstellen mit riskanter Überbrückung des Straßengrabens, schlecht gekennzeichnete Baustellen, lose Kanaldecke, unmarkierte und/oder unbefestigte Straßenränder, langsame und unbeleuchtete Pferdefuhrwerke sowie überhaupt freilaufende Hunde, Kühe, Esel, Pferde, Ziegen, Schafe und sonstiges Getier in für Mitteleuropäer ungewohnter Zahl und Häufigkeit. Es gilt also stets so zu fahren, dass man noch eine Sicherheitsreserve hat, um auf Unvorhergesehenes zu reagieren.
  • Versicherungen
    Zur Deiner eigenen Sicherheit sind folgende gültigen Versicherungen zwingende Voraussetzungen einer Teilnahme:

    ADAC-Schutzbrief/Plus-Mitgliedschaft
    oder mindestens gleichwertige Police von ÖAMTC/ARBÖ etc. , die insbesondere Pannenhilfe, Bergung, Ersatzfahrzeug-Kosten und Rücktransport für Dein Bike sowie Deinen Krankenrücktransport gewährleistet.

    Private Haftpflichtversicherung
    die sowieso jeder haben sollte.

    Auslandskrankenversicherung
    die in der Regel für wenige Euro von Deiner Krankenkasse als Zusatz-Versicherung angeboten wird.
  • Pflichten & Zusicherungen
    Der Reisende muss das seinerseits Erforderliche zur Vorbereitung und planmäßigen sowie störungsfreien und sozialverträglichen, möglichst harmonischen Durchführung der Reise tun.

    Der Teilnehmer sichert insbesondere zu, dass

    • er selbst am Gelingen einer störungsfreien Reise interessiert ist und das Seinige dazu beitragen wird (Mitwirkungspflicht).

    • er an der Reise/Tour/Veranstaltung nur als Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis teilnimmt.

    • er Besitzer oder bevollmächtigter Nutzer des von ihm genutzten Fahrzeugs ist und ggf. eine entsprechende Vollmacht mitführen wird.

    • er und sein Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen und den in diesem Dokument geforderten Versicherungsschutz haben.

    • sein Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen und den den in diesen Dokument beschriebenen Voraussetzungen entspricht, und dass sein Fahrzeug geeignet ist, um an der Tour reibungslos teilzunehmen.

    • er an der Reise/Tour/Veranstaltung nur mit ordnungsgemäßer, intakter und passender Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Oberbekleidung, Handschuhe, Stiefel etc.) teilnehmen wird.

    • er zwei(!) gültige Reisedokumente (Pass UND Personalausweis) mitführen wird, die ihn zur Reise in/durch die Gastländer berechtigen.

    • er zum Zeitpunkt des Vortreffens und der Reise vollständig und gültig gegen COVID-19 geimpft, dies in seinem internationalen Impfpass eingetragen ist und er diesen auf der Reise mitführen wird.

    • er sich an Recht und Gesetze des Gastlandes halten wird (insbesondere Verkehrsvorschriften wie zB die 0,0-Promille-Grenze, Zoll- und Devisenbestimmungen etc.).

    • er dem Gastland mit Respekt begegnet und sich an dessen Sitten (sowie von uns dazu gegebene Hinweise) halten und sich so benehmen wird, dass wir auch mit nachfolgenden Touren gern gesehene Gäste sein werden.

    • er sich als Teil einer Reisegemeinschaft versteht und sich entsprechend sozial verhalten wird: Höflicher und respektvoller Umgang, Solidarität, Toleranz, Rücksichtnahme, Kompromissbereitschaft, Hilfsbereitschaft, gemeinsames Lösen von Problemen/Störungen/Pannen etc. und dass er insofern insbesondere bereit ist, anderen zu helfen, und sich ggf. Gruppenbelangen unterzuordnen.

    • er aktiv dazu beträgt, technische, menschliche und sonstige Probleme und Störungen zu vermeiden und – so sie denn doch auftreten - an deren Lösung bestmöglich mitwirken und alles ihm Zumutbare tun wird, das Problem oder die Störung zu beheben und ggf. einen Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet insbesondere die Reiseleitung über Probleme und Störungen unverzüglich zu informieren, ihr Gelegenheit zu geben Störung und oder Problem zu beheben und sie dabei nach besten Kräften zu unterstützen.

    • er bereit ist, mit uns zusammen anderen und ggf. auch nicht Tour-Teilnehmern im Notfall zu helfen (erste Hilfe, Pannenhilfe etc.), auch wenn dafür Zeit „geopfert“ werden muss und evtl. Programmpunkte gekürzt oder ausfallen müssen.

    • er die Autorität der Leitung (Reiseleitung, Tourguides, Käpt'n/Road-Captain...) respektiert und er deren Vorgaben und Anweisungen stets Folge leisten wird.

    • er an den Besprechungen, Briefings und sonstigen organisatorischen Zusammenkünften vor und während der Tour unaufgefordert und pünktlich teilnehmen wird (Teilnahmepflicht).

    • er sich, insofern er an Zusammenkünften (Vortreffen, Briefings etc.) teilweise oder gar nicht teilnehmen kann, selbstständig über die Inhalte in Kenntnis setzt (Holschuld).

    • er die Reiseleitung über aktuelle oder drohende Störungen oder Probleme und alles, was den reibungslosen Ablauf der Tour stören kann, unverzüglich informiert (Bringschuld).

    • sein Fahrkönnen ausreicht, um die Tour problemlos und sicher mitzufahren.

    • er sein Fahrzeug so führen wird, dass er weder sich selbst noch andere gefährdet.

    • er in gesundheitlich guter Verfassung sowie physisch und psychisch zur reibungslosen Teilnahme/Reise in der Lage ist.

    • er über den für Deutschland und die Reiseländer empfohlenen Impfschutz verfügt und er die Schutzimpfungen ggf. vor der Reise auffrischen lässt.

    • er die Risiken des Motorsports und des Motorradreisens versteht, vollständig akzeptiert, auf eigenes Risiko teilnimmt und Veranstalter, Guides, Mitreisende und alle anderen an der Reise beteiligten insofern von der Haftung für aus diesen Risiken resultierende Schäden freistellt.

    • er sich über die Unwägbarkeiten eines Abenteuer-Urlaubs im klaren ist, diesen nicht mit einer Pauschal-Reise verwechselt und insofern akzeptiert, dass Unerwartetes passiert und nicht immer alles plangemäß durchgeführt werden kann und er dies ggf. als Herausforderung, interessantes Erlebnis etc., aber eben nicht aber als Mangel ansehen wird.

    • er sich über die "großzügigere" Mentalität der Gastländer hinsichtlich Normen, Regeln, Standards, Pünktlichkeit, Zusagen und ähnlichem im Klaren und deren laschere Auslegung und ggf. Nichterfüllung akzeptiert.

    • er einverstanden ist, dass eine ihn selbst beinhaltende Teilnehmer-Liste, Telefonnummern, Email-Adressen der Teilnehmer erstellt und an alle Beteiligten versendet sowie eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet wird.

    • er damit einverstanden ist, dass Teilnehmer und andere auf der Tour Fotos/Videos machen und, insofern die Aufnahmen nicht kompromittieren und/oder wir nicht widersprechen, diese auch uneingeschränkt nutzen.


    Um jedes Missverständnis zu vermeiden: Die von uns formulierten Bedingungen sind, gerade was die Sicherheit anbelangt, keinesfalls 'unverbindlichen Empfehlungen'. Sie dienen Deiner und unserer aller Gesundheit. Deswegen sicherst Du mit Vertragsabschluss zu, diese Bedingungen zu erfüllen und bei Nichterfüllung für alle Konsequenzen zu haften.
  • Gelbe-Karte und Ausschlussgründe
    Notwendige Voraussetzungen zum Mitfahren in der Gruppe sind selbstverständlich u. a.:

    • Teilnahme am morgendlichen Briefing
    • Einhaltung der Tour-Regeln und gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere gesetzliches Alkoholverbot: 0,0 Promille).
    • Fähigkeit und Bereitschaft, die Route sicher und rücksichtsvoll zu fahren sowie Anweisungen der Leitung zu befolgen

    Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann mindestens an dem betreffenden Tag nicht bzw. nicht weiter in der Gruppe mitfahren. Konkret: Wer zB während des Tages Alkohol trinkt, muss zwingend alleine und auf eigene Verantwortung zum Hotel weiter fahren.

    Wer die Sicherheit, den reibungslosen Ablauf und/oder den sozialen Frieden in der Gruppe grundsätzlich und/oder wiederholt gefährdet und/oder stört, wer die Sitten und/oder Gesetze des Gastlandes (oder deutsche, schweizerische, österreichische) missachtet, wer den Reisevertrag und AGB nicht einhält, wer die Reiseleitung nicht respektiert oder sich nicht an deren Vorgaben, Anweisungen hält, kann in letzter Konsequenz von uns oder einem von uns Beauftragten von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden. Der Reiseveranstalter hat in solchen Fällen ein fristloses Sonderkündigungsrecht und der Gast verwirkt jedweden Anspruch auf weitere Leistungen, Rückerstattungen oder Kompensationen.

    Die Einschätzung, ob die vorab genannten Voraussetzungen vorliegen, obliegt uns und ist eine Tatsachenentscheidung (analog der des Schiedsrichters auf dem Fußballplatz), die als solche nicht anfechtbar ist. Selbstverständlich werden wir eine solche Entscheidung nie leichtfertig treffen und – soweit wir das für vertretbar halten – vor einem endgültigen Ausschluss eine Verwarnung („Gelbe Karte“) erteilen.

    NOTABENE: Wir haben gelegentlich zwar schon mal ge- oder ermahnt, aber noch nie jemanden ausschließen müssen. Und so soll es auch bleiben!
  • Keine Nazis
    Eigentlich eine Selbstverständlichkeit:

    Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind und/oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, sind von unseren Touren ausgeschlossen.

  • LEISTUNG & ZAHLUNG
  • Leistungsumfang
    Die mit der Bezahlung des Reisepreises erworbene Leistung umfasst im juristischen Sinne die Planung und ggf. Übernahme oder Bereitstellung von:

    • Übernachtung inklusive Frühstück an den von uns vorgesehenen Etappenzielen*
    • Reiseleitung während Tour
    • Telefonische Beratung vor der Tour
    • Teilnahme am Vorbereitungstreffen (Basis-Briefing)
    • Eintrittskosten für die auf der Tour vorgesehenen Sehenswürdigkeiten
    • Fachkundige Führungen an den Sehenswürdigkeiten
    • Fahrscheine für Besichtigungsfahrten mit Dampfeisenbahn und/oder Boot (sofern im Tourprogramm)
    • Parkgebühren auf den von uns vorgesehenen Parkplätzen
    • Ggf. und nach Verfügbarkeit eigenverantwortliche Nutzung unseres Begleitfahrzeuges (sofern dabei):
             > für Gepäcktransport von Hotel zu Hotel
             > zum Transport eines defekten Motorrads zur nächsten Werkstatt
    • RoadBook mit
             > Streckenbeschreibungen, Navigationshinweisen und Karten
             > Touristischen Informationen (Restaurants, Sehenswürdigkeiten etc.)
             > Mini-Sprachführer für Biker mit den wichtigsten Vokabeln und Sätzen
    • Checkliste/n zur Tourvorbereitung


    Ausdrücklich im Reisepreis nicht eingeschlossen ist alles, was nicht ausdrücklich eingeschlossen ist, insbesondere:

    • Benzin, Öl etc.
    • Maut-, Brücken und Fährgebühren, soweit nicht als inkludiert angegeben
    • Verschleiß- und Ersatzteile, Reparaturen, Bergung, Transport und deren Kosten
    • Übernachtungskosten für die Nacht vor Tourstart und nach Tourende
    • Rechtsberatung, Kautionen, Strafzahlungen sowie Visa, Zölle und sonstige amtliche Gebühren
    • Arzt-, Krankenhaus- und Krankentransportkosten, Bergung- und Bergungskosten
    • Ersatz für Ausfälle bei Team, Material, Dienstleistungen etc.
    • Ersatzhotels bei Nicht-Erreichen des Tages-Zieles

    *Als Etappenziele geben wir in Prospekten und auf der Website der Einfachheit halber manchmal die nächste größere Stadt an. Manchmal liegt das von uns ausgewählte schöne Hotel dann aber nicht in der Großstadt, sondern im Umland.

    Die Reise ist ausdrücklich keine "Pauschalreise", sondern eine mit Unwägbarkeiten behaftete Abenteuerreise/Expedition. Naturgemäß können sich auf einer solchen Reise Abweichungen vom geplanten Ablauf ergeben: Umstände wie Wetter, Baustellen, besondere Lagen, Pannen/Unfälle, Erkrankungen, technische Ausfälle an Material, Fahrzeugen und Personal und vieles mehr kann Anlass zur Änderung oder Aufgabe von Planungen und Abläufen sein. Ebenso eine andere Kultur/Mentalität im Gastland hinsichtlich Service, Genauigkeit, Pünktlichkeit, Qualität etc. Solche Unwägbarkeiten und daraus resultierende Änderungen sind keine Mängel, sondern machen gerade den Reiz einer Expedition, bei dem man vertraute Gefilde verlässt, aus.

    Wir geben unser Bestes, um auf Eventualitäten vorbereitet zu sein. Dennoch lässt sich nicht jeder Ausfall und jedes Problem kompensieren. Aus Unwägbarkeiten, Ausfällen an Mensch, Material, Dienstleistungen etc. ergebende Änderungen der Reise gelten nicht als Leistungsminderung und/oder Mangel und sind von Reklamationen ausgeschlossen.

    Die vertraglichen Pflichten ergeben sich ausschließlich der schriftlichen Buchungsbestätigung, dem schriftlichen Vertrag, der schriftlichen und bestätigten Tourbeschreibung sowie aus diesen AGB. Nebenabreden, insbesondere solche, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Alles sonstige Material (Websites, Orts- und Landesprospekte, Broschüren, Videos, Reisebeschreibungen etc.), insbesondere nicht von uns verfasstes, hat immer nur einen unverbindlichen Informationscharakter. Für die Richtigkeit des Inhalts können wir keine Gewähr übernehmen.

    Die Berichtigung von Fehlern und Irrtümern bleibt grundsätzlich vorbehalten.
  • Geteiltes Doppelzimmer
    Natürlich können nicht nur Paare bei uns ein Doppelzimmer zur gemeinsamen Nutzung buchen. Du kannst Dir das Doppelzimmer auch mit einem Freund oder Bekannten teilen. So zahlt Ihr beide nur jeweils den Grundpreis und keinen EZ-Zuschlag. Aus unserer langjährigen Erfahrung möchten wir allerdings auf folgendes hinweisen:

    Sich ein oder zwei Wochen das Zimmer zu teilen, ist nicht jedermanns Sache. Was vielleicht für ein Wochenende mal ganz gut funktioniert hat, kann auf einer längeren Tour durchaus nervig werden. Der eine mag früh ins Bett, der andere noch lesen oder TV schauen. Nicht jeder mag es Dusche und Klo gleichzeitig zu benutzen. Die morgendliche Reihenfolge der Badnutzung ist nicht trivial. Es gibt durchaus unterschiedliche Vorstellungen von Ordnung und Sauberkeit. Und dann ist da noch die Sache mit dem Schnarchen …

    Was Bekannten mitunter schon ein gehöriges Maß an Toleranz abverlangt, kann mit einem vorher Unbekannten durchaus zu Stress führen. Zumal das Zimmer nicht zwei, sondern vielleicht nur ein Bett hat. (Natürlich reservieren wir für zwei Freunde ein Zwei-Bett Zimmer. Aber insofern die Hoteliers das mitunter nicht beachten, können wir es nicht garantieren und es muss auch mal mit dem großen Doppelbett ausgekommen werden.

    Daher unsere klare Empfehlung: Für alle, die kein festes Paar oder zumindest sehr gut befreundet sind, ist das Einzelzimmer die bessere Wahl.
  • Landestypische Service-Qualität
    Wir lieben die Länder, die wir bereisen. Wegen der Menschen. Wegen der Landschaft. Wegen der Kultur. Und wegen vielem mehr.

    Dazu gehört auch, dass wir uns auf ein Land einlassen. Auf ein Land, dass immer noch zu den ärmsten Europas gehört. Auf ein Land, dessen Menschen über Jahrzehnte ihre Eigeninitiative aberzogen wurde. Auf ein Land, in dem sich Korruption sich oft immer noch mehr lohnt als Leistung. Auf ein Land, in dem nicht nur Kommunismus, sondern ein Führerkult a la Nord-Korea installiert war. Auf ein Land, dem bei der Wende kein großen Bruderstaat zur Seite stand, sondern das sich mühsam selbst aus der Misere herauswirtschaften muss.

    Einlassen heißt dann vor allem: GEDULD und GELASSENHEIT.

    • Wenn's im Restaurant mit dem Essen (insbesondere für eine Gruppe) auch mal länger als eine Stunde dauert.
    • Wenn man auch im guten Hotel gelegentlich nach dem zweitem Handtuch oder der großen Bettdecke fragen muss.
    • Wenn Elektroinstallationen eher abenteuerlich als gemäß VDE-Norm ausgeführt sind.
    • Wenn Klobrillen fast grundsätzlich lose sind.
    • Wenn die Kellnerin den Unterschied zwischen trockenem Rotwein und lieblichem Rose nicht so wichtig findet.
    • Wenn die Reinlichkeit nicht immer dem Ideal der deutschen Hauswirtschaftslehre entspricht.
    • Wenn Dinge, die man daheim für selbstverständlich hält, im Reiseland plötzlich als überanspruchsvoll gesehen werden
    • Wenn es auch im "Restaurant Italia" gerade weder Pizza noch Pasta gibt.
    • Wenn bei einem zweitägigen Hotelaufenthalt die Zimmer zwischendurch nicht gemacht werden.
    • Wenn Parkplätze oder Straßenränder so zugemüllt sind wie bei uns in den 1970ern.
    • Wenn man auch mal einen lauen Kaffee oder ein ebensolches Bier reklamieren muss.
    • Wenn Reklamationen über Nicht-Lebensbedrohliches auch mal langsam oder gar nicht bearbeitet werden.


    Kurzum: Wer unsere Reiseländer mit den Maßstäben eines deutschen, Österreichischen oder Schweizer Premium-Hotels misst, wird auf seiner Reise nicht glücklich. Wer die Sache aber etwas lockerer angeht, wer sich, wenn's hakt, an uns wendet und uns helfen lässt (wir kämpfen manchmal wie Löwen für unsere Gäste - und servieren den Kaffee auch schon mal selber), wer dabei Geduld und Humor bewahrt ... der erlebt viel Interessantes, hat sicher eine Menge zu lachen – und: bekommt am Ende doch meist, was er braucht.

    Rechtlich gesprochen: Wer mit uns reist, lässt sich mit uns auf oben genannte und ähnliche "Unperfektheiten" ein und sieht solches nicht als Mangel, sondern als Ausdruck einer anderen Kultur.
  • Zahlungsfristen
    > Mit der Buchung der Reise werden 50% des Reisepreises fällig.
    > Die restlichen 50% müssen spätestens 3 Monate vor Reisebeginn bezahlt sein.

    Auf Anfrage können davon abweichende Zahlungsfristen/Konditionen vereinbart werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist dies allerdings nur schriftlich möglich. D. h. abweichende Fristen, Konditionen etc. sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.
  • Folgen von Zahlungsverzug
    Wenn die Anzahlung binnen sechs Wochen nach Buchung nicht bei uns eingegangen ist, oder wenn 2 Monate vor Reisebeginn die Reise nicht vollständig bezahlt ist, gilt dies als Stornierung.

    Wird eine der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen um mehr als fünf Wochen überschritten, verfallen alle evtl. eingeräumten Sonderkonditionen, Rabatte o. ä. und es ist mindestens der volle unrabattierte Reisepreis zu zahlen.

    Ein Antritt der Reise ohne vorherige vollständige Bezahlung ist in jedem Fall ausgeschlossen. Deshalb gilt: Sollte ausnahmsweise eine Zahlung oder Restzahlung der Reise zum oder bis spätestens zum Beginn der Reise vereinbart worden sein, muss die Reise zwingend spätestens zu Beginn des ersten Reisetages vollständig bezahlt werden. Wird die Zahlung nicht am ersten Reisetag bezahlt, gilt dies als Stornierung und es verfallen alle evtl. eingeräumten Sonderkonditionen, Rabatte o. ä. und es ist der volle unrabattierte Reisepreis zuzüglich ggf. anfallender weiterer Kosten zu zahlen.


    MAHNKOSTEN

    Eine erste mündliche oder schriftliche Zahlungserinnerung ist grundsätzlich kostenlos. Weitere Mahnungen werden mit je mindestens 1% des vollen/unrabattierten Reisepreises in Rechnung gestellt. Die Forderung weiterer und/oder darüber hinaus gehender Kosten beispielsweise eines Mahnverfahrens bleibt vorbehalten.
  • Stornierung, Nichtinanspruchnahme

    STORNIERUNGSKOSTEN

    Stornierungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

    Eine Stornierung bis zu 18 Monate vor gebuchtem Reisebeginn ist gebührenfrei.

    Bei Stornierung weniger als 18 Monaten vor Reisebeginn entstehen folgende Stornogebühren:
    – Stornierung bis 12 Monate vor gebuchtem Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
    – Stornierung bis 9 Monate vor gebuchtem Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
    – Stornierung bis 6 Monate vor gebuchtem Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
    – Stornierung bis 3 Monate vor gebuchtem Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
    – Stornierung bis 6 Wochen vor gebuchtem Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
    – Stornierung bis unmittelbar vor gebuchtem Reisebeginn: 100 % des Reisepreises

    Für ganz oder teilweise mittels Gutschein/Guthaben bezahlte Reisen beträgt die Stornogebühr mindestens den Wert des zur Zahlung eingesetzten Gutscheins/Guthabens zuzüglich 10% des Reisepreises.

    Als "gebuchter Reisebeginn" im Sinne obiger Storno-Fristen gilt das in der Rechnung für die Reise ausgewiesen Datum des Reisebeginns (1. Tag der Reise).



    REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

    Wir empfehlen jedem Teilnehmer dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die im Falle einer Stornierung die Kosten für Dich übernimmt. Hinweis: Bei manchen Kreditkarten ist eine Reiserücktrittsversicherung "automatisch" inkludiert, selbst wenn die Reise nicht mit der Kreditkarte bezahlt wurde. Also einfach mal bei der Bank nachfragen, dann kannst Du Dir die Gebühren für eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung eventuell sparen.


    ERSPARUNG DER STORNOGEBÜHREN DURCH ERSATZTEILNEHMER

    Muss der Teilnehmer seine Reise aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen wie zum Beispiel schwerer Krankheit stornieren, sind wir bemüht, ihm die Stornogebühren zu ersparen. Der Reiseteilnehmer kann uns einen Ersatzteilnehmer vorschlagen. Steht dessen Teilnahme aus unserer und Sicht anderer Teilnehmer nichts entgegen, kann der Reiseteilnehmer den Ersatzteilnehmer bevollmächtigen, an seiner statt an der Reise teilzunehmen. In diesem Fall erheben wir keine Stornogebühren, insofern der ursprüngliche Reiseteilnehmer seine Zahlungspflichten uns gegenüber pünktlich erfüllt. Allerdings liegt der finanzielle Ausgleich zwischen ursprünglichem Teilnehmer und Ersatzteilnehmer außerhalb unserer Verantwortung. Wir empfehlen, die Vollmacht für den Ersatzteilnehmer erst auszustellen, wenn er den Reisepreis erstattet hat.


    NICHT-ERSCHEINEN

    Erscheint der Teilnehmer nicht zur Reise, ohne dass eine gültige Stornierung vorliegt, wird der volle Reisepreis fällig.


    NICHT-INANSPRUCHNAHME VON LEISTUNGEN

    Nimmt der Reiseteilnehmer Leistungen teilweise oder vollständig nicht in Anspruch, entsteht daraus kein Anspruch auf Minderung der Reisepreises oder eine Erstattung. Im Falle der Absage oder Verschiebung einer Reise durch den Veranstalter gilt dies nicht als Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast, der in diesen Falle seitens des Veranstalters einen Gutschein bzw. eine Gutschrift in Höhe des vom Gast gezahlten Reisepreises zur Buchung einer zukünftigen Reise erhält.


    ERSTATTUNG BEI RABATTEN UND GUTSCHEINEN

    Selbstverständlich wird bei einer Erstattung aufgrund von Stornierung maximal die tatsächlich gezahlte Reisepreis erstattet. Sollte die Reise also beispielsweise rabattiert gewesen sein, wird auch nur der rabattierte Preis (ggf. abzüglich der Stornogebühr) rückerstattet. Wurde die Reise teilweise oder ganz mittels Gutschein bezahlt, erfolgt auch die Erstattung grundsätzlich nur mittels Gutschein.


    VERTRAGSSTRAFE BEI BETRUG (RÜCKFORDERUNGEN)

    Sollte sich herausstellen, dass von uns eine Reisekosten- oder sonstige Erstattung, sei es als Rückzahlung, Gutschein oder in anderer Form, in Anspruch genommen wurde, obwohl zuvor, gleichzeitig oder danach eine Erstattung, Kompensation o. ä. von anderer Seite (insbesondere einer Versicherung) beantragt und/oder geleistet wurde, ist die von uns geleistete Erstattung, Gutschrift, Gutschein, Zahlung o. ä. zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe des vollen, nicht rabattierten Reisepreises an uns zurück zu zahlen. Dies gilt ungeachtet dessen, ob die Versicherung oder ein anderer Erstattender ggf. ebenfalls Rückforderungen stellt. Darüber hinaus bleibt die strafrechtliche Anzeige und Verfolgung von Betrug vorbehalten.
  • Änderungen und Unvorhergesehenes
    Unsere Motorradtour ist eine kleine Abenteuer-Expedition und keine bis ins letzte Detail fixierte Pauschalreise.

    Selbst bei bester Planung lässt sich nicht alles vorhersehen. Da ist schon mal eine neue Baustelle, ein Stau schmeißt den Zeitplan um oder das Wetter schlägt eine unerwartete Kapriole. Maschinen können defekt, Menschen auch mal krank werden. Oder etwas läuft schlicht anders, als wir es geplant hatten. Insofern sind unsere Tourbeschreibungen Pläne, die ggf. in der praktischen Umsetzung angepasst und verändert werden (müssen).

    Beispiele:

    • Unsere Priorität ist stets, das Tages-Etappenziel sicher zu erreichen. Und zwar bei Tageslicht. Wenn es uns wegen des Wetters, sonstiger Verzögerungen oder unvorhersehbarer Umstände nötig erscheint, werden wir daher die Route anpassen, abkürzen oder zur Not auch einen Zwischenstopp oder eine Besichtigung ausfallen lassen. Das ist kein Mangel, sondern Fürsorge.

    • Natürlich planen wir so, dass wir zeitig am Etappenziel ankommen und gemütlich noch etwas ansehen und dinieren können. Es ist aber illusorisch, davon auszugehen, jeden Tag pünktlich zu einer bestimmten Zeit im Zielortrestaurant vor der fertigen Pizza zu sitzen. Um so mehr, als wir auch mal auf Routenwünsche aus der Gruppe eingehen und sich Abläufe auch dadurch ändern können.

    • Ausländische Hoteliers sehen die Hotelklassifizierungen und deren Regeln eher gelassen. Es ist auch müßig zu erwarten, dass Wasser- oder Elektro-Installationen in Südosteuropa deutschen VDE-Normen genügen. Gefragt ist also Gelassenheit gegenüber – in der Prospektsprache – "landestypischen Gepflogenheiten". Wer da mit Checkliste und Pflichtenheft operiert, verdirbt sich und anderen nur den Spaß an der Reise – und bleibt, sorry, besser daheim.

    • Ebenso gelassen wird oft der Unterschied zwischen einem Double- und einem Twin-Room gesehen. Insofern kann es vorkommen, dass man als Paar in einem Zimmer mit zwei Betten nächtigt – oder dass zwei Biker, die eigentlich einen Raum mit zwei getrennten Betten wollten, dann doch in einem großen Doppelbett landen (weswegen wir grundsätzlich nicht empfehlen, sich das Zimmer mit einem Unbekannten zu teilen).

    • Und natürlich könnten auch wir selbst irgendwann mal von Schwierigkeiten betroffen sein. Wir beugen dem so gut es geht vor. Zu Deinem Reisepreis können wir aber keine komplette Zweitausrüstung oder Ersatzteam in Reserve halten. Wir können nicht immer alles und jeden ersetzten oder ausgleichen. Wenn uns also Mensch oder Material, Weg, Fähre, Hotel, Dienstleiter oder ähnliches ausfallen, muss improvisiert werden. Gegebenenfalls zusammen mit der Gruppe. Konkret: Es kann beispielsweise dazu kommen, dass wir mit verkleinerter Mannschaft weiter machen oder der Gepäcktransport ausfällt und jeder sein Gepäck doch am Motorrad mitführen muss. Oder dass wir statt mit dem Motorrad mit dem Bus führen. Oder dass bei Ausfall von Guide oder Busfahrer vielleicht auch mal jemand aus der Gruppe einspringen muss. Und ja, fällt der Guide vor der Tour aus, kann die Tour womöglich auch ausfallen.
    All das und Ähnliches ist kein Mangel, sondern gehört zum Abenteuer und Expeditions-Charakter der Reise und macht deren besondern Reiz aus. Insofern sind diesbezügliche Reklamationen natürlich ausgeschlossen.

    Und natürlich geben wir – gerade bei Widrigkeiten und Problemen – unser Bestes, um die Tour zu retten. Wir besprechen auch möglichst die sich ergebenden Optionen mit der Dir bzw. der Gruppe. Die Entscheidung aber, wie verfahren, was gemacht und was geändert wird, bleibt freilich stets uns vorbehalten.
  • Hilfe und Problemlösungen
    Wie bei jeder anderen Reise können auch auf unseren Touren kleinere oder auch größere Schwierigkeiten oder sogar Notfälle auftreten. Jemand kann eine Panne oder einen Unfall haben, erkranken oder sich verletzten oder sonst ein Problem haben. Übrigens auch wir selbst. Wir tun unser Möglichstes, um dem vorzubeugen. Und im Fall der Fälle geben wir unser Bestes, um das Problem zu lösen. Wir nutzen wir all unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Kontakte, um Dir zur helfen, wohlbehalten wieder nach Hause zu gelangen.

    Wir sind aber weder Ärzte noch Bergretter. Was und wieviel wir tun können hängt von der konkreten Situation ab.

    (a) Zuallererst natürlich von unseren Möglichkeiten und Kompetenzen. (Ein Luftröhrenschnitt gehört zB nicht dazu.).

    (b) Dann auch von der Abwägung zwischen den Interessen der Gruppe und Deinen. So werden wir Dir beispielsweise bei einer Reifenpanne helfen. Auch wenn die Gruppe dafür warten muss. Wenn Du aber gegen unseren Rat mit halb abgefahrenen Reifen in die Tour startest und dann neue Pneus brauchst, werden wir nicht die Gruppe warten lassen, um Dir neue Gummis zu besorgen.

    (c) Wer die Gruppe und/oder vorgegebene Route verlässt, verzichtet auf Hilfe. Um es ganz klar zu sagen: Niemand holt Dich aus dem Wald oder der Kiesgrube ab, weil Du unbedingt eine lustige Off-Road-Strecke ausprobieren musstest.

    (d) Ebenso wenig verstehen wir uns als Betreuer eines gepimperten Neckermann-all-inklusive-Pauschalurlaubs. Für echte Schwierigkeiten und Probleme haben wir gerne ein offnes Ohr. Und zwar jederzeit! Wer aber morgens mit dem Speise-Thermometer die Kerntemperatur des Frühstückeis reklamieren möchte… . sollte doch lieber in einem Loriot-Sketch auftreten, als mit uns auf Tour zu gehen.
  • Beschwerden und Reklamationen
    Klar haben wir für alle Probleme stets ein offnes Ohr. Wenn Dich also etwas stört oder ärgert, sprich uns einfach direkt an. Das gleiche gilt für Wünsche oder Dinge, die sich für Dich erst während der Tour ergeben. Wir werden auf jeden Fall versuchen, das gleich so zu regeln, dass Du zufrieden bist und Deinen Urlaub genießen kannst.

    Was wir hingegen nicht akzeptieren sind Reklamationen, die man sich im Nachhinein "überlegt". Juristisch gesprochen: Beanstandungen müssen uns sofort zur Kenntnis gebracht werden. Ein Reklamieren erst nach Abschluss der Reise ist ausgeschlossen.

    Oder, mit den Worten des Rumänischen Reiserechtes: "Mängel, die der Urlauber vor Ort hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen feststellt, sind sowohl dem Dienstleister als auch dem Reisebüro, bei dem der Tourist das touristische Leistungspaket gekauft hat, unverzüglich schriftlich mitzuteilen."

    Im Falle des Auftretens von Unzufriedenheiten, Problemen, Mängeln und/oder sonstigen (Leistungs-)Störungen und Ähnlichem ist der Teilnehmer/Gast/Urlauber zur Mitwirkung bei der Behebung und Lösung verpflichtet: Er hat den Veranstalter, dessen Vertreter und ggf. dem Leistungserbringer/n sowie der Person oder Firma, bei der er die Reise gekauft hat, unverzüglich und schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen, den beanstandeten Mangel klar und eindeutig zu benennen und Abhilfe zu verlangen und er hat diese Mangelanzeige in jedem Fall unverzüglich der Reiseleitung in einer schriftlichen Notiz zu übergeben. Er ist verpflichtet den Veranstalter und die Reiseleitung auf dem Laufenden zu halten und alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung und Lösung des Problems beizutragen und eventuell entstehende Schäden, Folgeschäden, Kosten und und Folgekosten für sich und andere abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten. Ein Anspruch auf Abhilfe, Behebung der Störung, Ersatz, Minderung oder sonstige Kompensation entsteht nur bei vollumfänglicher Erfüllung der Mitwirkungspflichten und Kooperation des Teilnehmers/Gastes/Urlaubers.
  • Verantwortung, Haftung
    AKZEPTIERTE RISIKEN

    Der Reiseteilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und Risiko an Reise und/oder Veranstaltungen teil, versteht alle Risiken und Gefahren des Motorsports und akzeptiert diese völlig. Der Reiseteilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm sowie mit dem oder an dem von ihm für die Tour benutztem Fahrzeug/en und Ausrüstungen verursachten Schäden. Dem Reiseteilnehmer ist bekannt, dass auf öffentlichen Straßen gefahren wird und damit die Straßenverkehrsordnung und die Gesetzte des jeweiligen Landes Gültigkeit haben. Der Reiseteilnehmer erklärt den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die während oder im Zusammenhang mit der Reise bzw. Tour und/oder den Veranstaltungen entstehen –  und zwar insbesondere gegenüber: Veranstalter und Streckeneigentümer; Guides, Führer, Leiter, Instruktoren, Helfer, Streckenposten etc.; Behörden und andere Personen, die mit der Organisation der Reise und/oder Veranstaltungen in Verbindung stehen; alle anderen Teilnehmer mit Ihren Fahrzeugen. Der Reiseteilnehmer erklärt mit der Buchung bzw. seiner Anmeldung, dass er die volle Bedeutung und Auswirkung dieser Erklärungen und Vereinbarungen verstanden hat, und dass er freien Willens diese Verpflichtungen eingeht.

    Insofern der Reiseteilnehmer Ratschläge befolgt und/oder Hilfe von anderen (Veranstalter, Reiseleitung, Guides, Erfüllungsgehilfen, Mitreisenden usw.) in Anspruch nimmt, macht er das immer auf eigene Verantwortung und unter Ausschluss jedweder Haftung anderer, insbesondere des Ratgebenden und/oder Helfenden. Beispiel: Wenn Dir jemand im Notfall Benzin besorgt, bist Du selbst dafür verantwortlich, ob es das richtige ist. Wenn der freundliche Helfer versehentlich Diesel bringt, ist er nicht dafür haftbar wenn Du ihn einfüllst und Schaden an Deinem Motorrad entsteht. Auch wenn Du zu jemand anderem aufs Bike steigst oder Dein Bike von jemand anderem fahren/transportieren lässt, geschieht dies auf Deine eigene Verantwortung. Es übernimmt weder derjenige noch der Veranstalter irgendeine Haftung. Gleiches gilt für Fahrtipps, Streckenempfehlungen, Reparaturhilfen usw.



    TEILNEHMER

    Der Teilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden und Kosten und und stellt den Veranstalter von allen infolge dessen oder im Zusammenhang damit entstehenden Kosten frei. In gleicher Weise haftet der Teilnehmer für die Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere der Sicherheitsbestimmungen. Soweit die Inanspruchnahme vertraglicher Leistungen durch den Kunden eingeschränkt oder unmöglich ist, weil er seine Obliegenheiten nicht erfüllt oder vertragswidrig handelt, sind Ansprüche gegenüber dem Veranstalter grundsätzlich ausgeschlossen.

    Dem Teilnehmer obliegt es ausschließlich und eigenverantwortlich selbst, seine persönliche Eignung bezüglich der Teilnahme an der Reise/Tour/Veranstaltung, insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und bezüglich seines fahrerischen Könnens zu überprüfen. Den Veranstalter trifft diesbezüglich keine Nachforschungs-, Befragungs- oder Überprüfungspflicht und er haftet bei in keiner Weise.

    Die Abtretung von Ausgleichs,- Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen den Veranstalter ist nur in Fällen zulässig, in denen die Abtretung bzw. der Forderungsübergang gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Im Übrigen ist die Abtretung von Ausgleichs,- Schadensersatz- und Rückerstattungsansprüchen gegen den Veranstalter an Dritte ausgeschlossen.



    VERANSTALTER

    Die Haftung des Veranstalters ist vorbehaltlich weiter gehender gesetzlicher Regelungen oder internationaler Abkommen (z. B. Montrealer Übereinkommen) wie folgt geregelt:

    Die Haftung des Veranstalters ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Ferner ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Der Veranstalter haftet in keiner Weise für von dritten verursachte und/oder zu verantwortende Schäden und auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (wie z.B. Veranstaltungen, Konzert-/Ausstellungs-/Museums-/Theaterbesuche, Sportveranstaltungen, Ausflüge, etc.). Wie üblich haftet der Veranstalter auch nicht für "höhere Gewalt" (z.B. Hochwasser, Regen/Sturm, Kriegsereignisse. Naturkatastrophen etc.).

    Die Nutzung des eigenen und ggf. fremder Fahrzeuge (insbesondere des Begleitfahrzeuges) erfolgt stets auf eigenes Risiko des Teilnehmers und unter Ausschluss einer Haftung des Veranstalters. Der Veranstalter empfiehlt jedem Teilnehmer den Abschluss einer Reisegepäck- und Fahrzeug-Vollkaskoversicherung und haftet selbst in keiner Weise für Schäden oder Verlust von Eigentum/Besitz eines Teilnehmers. Für das Sichern seines im Begleitfahrzeug transportieren Gepäcks, Fahrzeugs und sonstigen Besitzes ist der Teilnehmer ausschließlich selbst verantwortlich. Der Teilnehmer akzeptiert, dass sich aufgrund des Charakters der Reise und der Beschaffenheit des Begleitfahrzeugs Schäden (insbesondere Kratzer und Dellen) an transportieren Sachen nicht immer vermeiden lassen und stellt den Veranstalter und sämtliche Erfüllungsgehilfen von diesbezüglichen Haftungsansprüchen frei.

    Die Haftung des Veranstalters für Gepäck ist im Übrigen auf maximal 2 Gepäckstücke je Teilnehmer und 150 Euro je Gepäckstück begrenzt.

    Die sonstige Haftung des Veranstalters ist im Übrigen auf 50 % des Reisepreises beschränkt.

    Ansprüche seitens des Teilnehmers/Gastes/Urlaubers aufgrund von Leistungs-Mängeln oder -Ausfällen, Problemen und Ähnlichem können nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer/Gast/Urlauber seine vertraglichen und sonstigen Mitwirkungspflichten vollumfänglich und fristgerecht erfüllt.

    Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter müssen binnen eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise beim Veranstalter per Einschreiben geltend gemacht werden.

    Ansprüche des Teilnehmer aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach zwei Jahren. Alle übrigen Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag nach enden sollte.

    Dem Teilnehmer steht es frei, in Härtefällen und aufgrund besonderer Umstände um Kulanz zu bitten. Der Veranstalter wird solche Fälle wohlwollend prüfen und sich nach Kräften um eine kulante Regelung bemühen. Die Gewährung von Kulanz erfolgt ausschließlich freiwillig und liegt alleine im Ermessen des Veranstalters.

  • CORONA
  • Umgang mit der Pandemie
    Ja, richtig: Die Corona-Pandemie ist eine Herausforderung. Gerade für uns als kleinen Reiseveranstalter. Zudem ist Romotour ein rumänisches Unternehmen. Und Rumänien kann seine Firmen nicht so stützen oder gar retten wie Deutschland. Nichtsdestoweniger haben wir in der Pandemie drei Prioritäten:

    (1) Gesundheit: Für unsere Gäste, für uns selbst und für unser Gastland.
    (2) Jeder Gast soll auch bekommen, was er gebucht und bezahlt hat.
    (3) Romotour soll als Firma überleben.

    Die Kombination der drei Ziele macht die Aufgabe noch anspruchsvoller. Aber wir schaffen das. Und zwar zusammen mit unseren Gästen. Wir haben nämlich Gäste, die solidarisch sind, mitdenken und mitmachen. – Und wir danken das mit Engagement und Klarheit. Deshalb sagen wir Dir hier, worauf Du Dich verlassen kannst und worauf wir uns verlassen müssen. Also: Worauf wir uns miteinander einlassen. Wir begegnen der Pandemie nämlich hauptsächlich so:

    • Lage-Beurteilung
    • Hygiene-Konzept
    • Impfung
    • Screening / Testung
    • Programm-Optimierung
    • Info/Schulung der Mitarbeiter und Gäste

    Aus diesem Vorgehen ergeben sich Konsequenzen für Abläufe und Regeln, Pflichten und Rechte. Seit Beginn der Corona-Pandemie (COVID-19), also seit der Saison 2020, und bis auf Widerruf gilt in Ergänzung und ggf. Abweichung von den sonstigen Bestimmungen der AGB, Verträge etc. Folgendes (Im Zweifelsfalle haben die folgenden Bestimmungen Vorrang vor ggf. ihnen widersprechenden Bestimmungen der übrigen AGB und der sonstiger Verträge/Vereinbarungen):
     
  • Voraussetzungen für die Teilnahme
    Gesundheit

    Um uns alle bestmöglich zu schützen, ist die Tourteilnahme nur möglich, wenn Du gesund bist und kein Risiko für den Rest der Gruppe darstellst. Das bedeutet insbesondere, dass Du keine erkältungsartigen oder auf COVID-19 hinweisenden Symptome (Husten, Schnupfen, erhöhte Temperatur, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn etc.) hast.

    Du bist verpflichtet, uns über mögliche Risiken unmittelbar und vollständig zu informieren. Dazu gehören o. a. Symptome, vorherige Quarantänen/Risikobegegnungen, Testergebnisse und natürlich Erkrankungen, insbesondere an COVID-19. Führen wir auf der Tour Fiebermessungen, Coroan-Selbst-Tests und/oder andere Gesundheitskontrollen durch, ist die Teilnahme obligatorisch.


    Impfung

    Bis auf Widerruf ist grundsätzlich eine uns nachgewiesene, im Impfpass zum Zeitpunkt der Reise als gültig und vollständig eingetragene Impfung gegen COVID-19 Voraussetzung für die Teilnahme.

    UPDATE 2024:
    Insofern die COVID-19 Pandemie offiziell für beendet erklärt wird und in den Herkunfts- und Reiseländern keine diesbezüglichen Impfpflichten mehr bestehen, besteht nach Absprache mit der Reiseleitung grundsätzlich auch die Möglichkeit, ungeimpft an der Reise teilzunehmen. Die geschieht in jedem Fall und vollständig auf eigenes Risiko des Reisegastes insbesondere hinsichtlich sich ggf. beispielsweise durch wieder eingeführte Impfpflichten, sonstige Regelungen, Bedingungen oder ähnliches ergebender Nicht-Teilnahme, Reiseabbruch, sonstiger Ausfälle oder zusätzlicher Kosten und unter Haftungsausschluss der ROMOTOUR SRL. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine bei Buchung durch den Gast zu unterzeichnende entsprechende Zusatz-Vereinbarung "Vereinbarung und Haftungsausschluss für COVID-19 Ungeimpfte".


    Hygienekonzept und Regeln

    Ebenso ist das Akzeptieren und persönliche Befolgen des Hygienekonzeptes und der Regeln unabdingbare Voraussetzung für eine Tourteilnahme. Ggf. entscheidet die Reiseleitung im Sinne der Gesundheit aller situativ über Anpassungen, Ergänzungen etc. Dem ist unbedingt Folge zu leisten.

    Und natürlich halten wir uns an Recht und Gesetz unserer Gastländer. Auch und gerade hinsichtlich der Corona-Regeln und Auflagen. Wir befolgen also deren Vorgaben. Und zwar alle und jederzeit.
  • Tour-spezifische Regeln
    Für Deine Tour gibt es natürlich auch ein spezifisches Hygiene-Konzept, Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen. Wir passen dies der jeweiligen Lage an und informieren Dich vor und ggf. während der Tour. Mitfahren kann nur, wer dies akzeptiert und sich daran hält.

    Dazu gehört während einer von der WHO oder einer deutschen oder österreichischen oder schweizerischen oder einer offiziellen Stelle, Behörde etc. eines Reiselandes erklärten Pandemie Folgendes:


    (1) Ausrüstung

    Wir hoffen, dass wir das nicht brauchen. Aber sicherheitshalber muss jeder Teilnehmer Hygiene-Handschuhe, je Reisetag eine FFP2-Maske und je Reisewoche zwei Schnelltests mitführen. Ferner hat jeder Teilnehmer Hygiene-Gel für die regelmäßige Handhygiene griffbereit mitzuführen (zB. Gürteltasche oder in/an der Kleidung).

    UPDATE 2024 (insofern keine Pademie-Lage vorliegt)
    Wir empfehlen sicherheitshalber weiterhin ein paar Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel mitzunehmen. Der für eine akute Pademie gedachte oben angegebene Umfang ist natürlich nicht mehr erforderlich.


    (2) Auskunftspflicht

    Zur Sicherheit aller hat jeder Teilnehmer die Pflicht, die Reiseleitung über Erkältungs- und sonstige Krankheitssymptome, insbesondere Fieber, Husten etc. unverzüglich zu informieren. Fragen hierzu und zum Impfstatus sind zu beantworten.


    (3) Hygiene- und Verhaltensregeln

    Die vom Veranstalter und/oder von der Reiseleitung vorgegebenen Hygiene- und Verhaltensregeln sind einzuhalten. Ggf. entscheidet die Reiseleitung situativ über deren Anpassungen und Änderungen. Grundsätzlich gehört zu den Regeln:

    > Abstandsregeln
         (zB. Verzicht auf Händeschütteln, Umarmen)

    > Handhygiene
         (zB. Pflicht zum Mitführen eines Hygiene-Gels am Gürtel)

    > Situatives Tragen von Masken und/oder Handschuhen
         (je nach Situation insofern es die Reiseleitung vorgeben oder es amtlich vorgeschrieben ist)

    > Gesundheitsauskunft
         (Angabe von Erkältungs- und Krankheitssymptomen

    > Ggf. Gesundheits- und Fieberchecks
         (Fiebermessen, Corona-Testung etc.)
  • Geteiltes Doppelzimmer
    Bis auf weiteres bieten wir geteilte Doppelzimmer/Zweibettzimmer nur noch für Paare und Freunde an, die sich bereits kennen. Anders gesagt: Wir vermitteln kein Doppelzimmer/Zweibettzimmer, das sich dann zwei Fremde miteinander teilen.
  • Amtliche Anordnungen
    Möglicherweise musst Du Dich aufgrund amtlicher Vorgaben auf Corona testen lassen. Das kann auch während der Tour passieren. Zum Beispiel aufgrund aktueller Einreisebestimmungen. Unter Umständen kann die Vorlage eines amtlichen Corona-Tests auch Voraussetzung zur Tourteilnahme werden. Damit können für Dich zusätzliche Kosten verbunden sein, weil amtliche Tests nicht immer und überall gratis angeboten werden. Ebenso können zusätzliche Kosten durch andere amtlich angeordnete Maßnahmen (Quarantäne etc.) entstehen.
  • Versicherungs-Empfehlung
    Wir wünschen es niemandem. Aber es kann natürlich sein, dass jemand aufgrund von Erkrankung, Symptomen oder Risiko-Begegnungen die Tour nicht antreten oder sie abbrechen muss. Auch Staaten können Ein- oder Durchreisebstimmungen so ändern, dass Du an der Reise gehindert wirst. Das ist ärgerlich genug. Damit Du dabei nicht auch noch Geld verlierst, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, welche die Risiken der Corona-Pandemie bzw. einer COVID-19-Erkrankung mit abdeckt.
  • Umbuchung - Teilnehmerzahl
    Die Touren der Vorsaison sind ggf. auf die aktuelle Saison verschoben worden. Nicht jeder Teilnehmer kann aber ein Jahr später genau zum gleichen Zeitpunkt Urlaub machen. Deshalb möchte mancher vielleicht auf eine andere Tour umsteigen. Das wollen wir natürlich ermöglichen. Deshalb gilt für die aktuelle Saison, dass sich die Teilnehmerzahl einer Tour eventuell um ein Motorrad (oder maximal 2) erhöht. Keine Sorge, unsere Gruppen bleiben trotzdem klein und übersichtlich. Mitbewerber fahren mit deutlich größeren Gruppen. Wir bei Romotour bleiben persönlich.
  • Änderung, Risiken und Haftung
    Wir benutzen wissenschaftliche Informationen und unseren gesunden Menschenverstand, um die Tour so sicher wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass wir Programm und Strecke ggf. anpassen, um Risiken zu vermeiden. Das kann dazu führen, dass vorgesehene/angekündigte Programmpunkte sich ändern oder ausfallen. Zum Beispiel: Wenn Ansteckungsgefahr besteht, macht es einfach keinen Sinn, sich in eine dicht gedrängte Menschenmenge zu begeben. Es können sich auch Strecke und Hotels ändern. Und schlimmstenfalls könnte es auch dazu kommen, dass eine Tour abgebrochen werden muss.

    Uns gegenüber verzichtest Du mit Buchung der Tour auf Reklamationen, Minderungs-, Rückerstattungs-, Schadenersatz- und ähnliche Ansprüche, die sich aus zuvor beschriebenen Änderungen von Programm und/oder Reise ergeben könnten.
  • Verbindlichkeit und Mitmachen
    Noch mehr als sonst kümmern wir uns darum, Dich gut zu informieren. Unter Pandemie-Bedingungen sind das allerdings mehr als freundliche Empfehlungen oder Vorschläge. Corona-Regeln sind verbindlich. Staatliche Regeln sowieso. Aber auch die Tour-spezifischen. Wir legen sie nach bestem Wissen und Gewissen fest. Und wir achten zum Schutze aller auf ihre Einhaltung.

    Wir wissen: Niemandem machen solche Regeln Spaß. Auch wir sind manchmal genervt. Um so mehr achten wir darauf, eine schöne und entspannte Atmosphäre zu schaffen. Am besten gelingt das, wenn alle mitmachen. Einfach nach dem Motto "So ist halt die Situation, wir halten uns an die Regeln und haben trotzdem Spaß." Keinen Spaß macht es hingegen, dauernd über Regeln zu diskutieren. Oder darüber, ob jemand "an Corona glaubt". Deshalb gilt für unsere Touren: Die von uns als Veranstalter festgelegten Regeln gelten. So sorgen wir für einheitliche Sicherheit und vermeiden stressige Diskussionen. Und mit allen, die dabei mitmachen, haben wir eine sichere und entspannte Tour.
  • Sonderrücktrittsrechte
    Im Zuge der Pandemie kann es immer wieder dazu kommen, dass Länder von anderen Ländern zu Risikogebieten erklärt werden und dass Reisewarnungen ausgesprochen werden. Dabei können die Reisehinweise und- Warnungen, die beispielsweise Deutschland, Österreich, die Schweiz oder Rumänien aussprechen, durchaus unterschiedlich und sogar widersprüchlich sein.

    Normalerweise wäre beispielsweise eine Reisewarnung ein Indiz dafür, dass der Reisende vom Vertrag zurücktreten kann. Würden wir dementsprechend verfahren, ließen sich Reisen überhaupt nicht mehr verlässlich planen. Zudem wären komplizierte rechtliche Bewertungen nötig, um zu klären, ob nun die deutschen, Österreichischen, schweizerischen oder rumänischen Reisehinweise/-warnungen gelten.

    Um Planungssicherheit zu schaffen und Auseinandersetzungen zu vermeiden gilt daher: Wir als Veranstalter entscheiden, ob eine Reise stattfindet, verschoben wird oder ausfällt. Wir machen das sehr verantwortungsvoll. So haben wir in der Saison 2020 und 2021 alle Touren verschoben. Du als Reisender verzichtest allerdings ausdrücklich auf von unseren normalen Stornobedingungen abweichende Rücktritts-, Stornierungs- und (Sonder-)Kündigungsrechte. Insbesondere verzichtest Du auf Rücktritts und Kündigungsrechte aufgrund der Coronapandemie und/oder deutscher, österreichischer, schweizerischer oder sonstiger Reisehinweise, Reisewarnungen und Ähnlichem.
  • Noch ein persönliches Wort zur Pandemie
    Es heißt: "In der Krise zeigt der Mensch seinen wahren Charakter." Wir haben in der Krise hohe finanzielle Verluste in Kauf genommen, um unsere Gäste zu schützen. Wir haben aber auch etwas gewonnen. Wir sind sehr stolz auf unsere Gäste. Wir haben viel Solidarität erfahren. Das trägt uns menschlich (und auch ökonomisch) durch diese schwierige Zeit. Viele langjährige Gäste sagten: "Jetzt ist es mal Zeit, Euch etwas zurück zu geben." Das hat uns sehr bewegt. Und ihr dürft Euch sicher sein: Wir werden alles tun, um auch Euch wieder viel zurück zu geben. Oder, wie es ein paar Gäste sagen: "Wir wollen auch weiterhin mit Euch tolle Touren fahren."

    Dafür leben wir. Drum bun!

  • ABSCHLIESSENDES
  • Anpassungen und Gutscheinlösung
    Behördliche Bestimmungen können ebenso wie unsere eigenen Lage-Beurteilungen oder Erkrankungen etc. dazu führen, dass eine Reise nicht wie geplant stattfindet. Wir geben unser Bestes, um Reisen nicht ausfallen zu lassen. Wir werden ggf. Route, Programm, Organisation, Ablauf etc. anpassen. Solche im Sinne des Gesundheitsschutzes oder aus anderen Notwendigkeiten von uns vorgenommenen Anpassungen gelten natürlich keinesfalls als Reisemangel.

    Wenn es nicht anders geht, werden wir eine Reise um eine Saison verschieben. Und wenn auch das nicht geht und die Reise wirklich ganz abgesagt werden muss, werden wir für bereits geleistete Zahlungen Gutscheine, die selbstverständlich über die Pandemie hinaus gültig sind, ausgeben. Ziel bleibt aber immer: Du verlierst kein Geld, sondern bekommst, was Du gekauft hast! (Da aber auch wir der Inflation unterliegen, kann es sein, dass der Preis Deiner Reise im Folgejahr etwas höher liegt und etwas nachgezahlt werden muss.)

    Um auch klar zu sagen, was wir nicht können: Wir können, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen oder wenn es um viele Touren geht, nicht alle Gäste gleichzeitig auszahlen. Wir können allenfalls Gutscheine ausgeben.

    Davon unbenommnen bleibt, dass wir natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten Gutscheine bei Wunsch auch auszahlen, beispielsweise wenn jemand die Reise zu einem späteren Zeitpunkt nicht antreten kann. Dies ist aber eine Regelung im Rahmen der Kulanz und kein Rechtsanspruch.
  • Vertragspartner, Recht, Gerichtsstand
    Vertragspartner ist die

    ROMOTOUR - ROAD MOTORBIKE TOURS SRL
    Strada Carpati Nr. 31a
    435700 Viseu de Sus
    Romania

    HOMEPAGE: www.romotour.ro | Email: post@romotour.ro

    Der Vertragspartner wird im Vertrag, den AGB etc. auch mit "Veranstalter", "wir", "uns", "Guides", "Leitung", "Käpt'n" etc. bezeichnet. Dabei ist stets die o. a. juristische Person (ROMOTOUR - ROAD MOTORBIKE TOURS SRL) und keinesfalls eine natürliche bzw. Privatperson gemeint.

    Grundlage des Vertrages sind ausschließlich unsere Buchungsbestätigung und diese AGB (AGB = allgemeine Geschäftsbedingungen) sowie die entsprechende Tourbeschreibung.

    Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder der AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

    Für alle Verträge gilt Rumänisches Recht. Gerichtsstand ist Baia Mare in Rumänien
  • Und ein Wort zum Schluss ...
    Bei der Formulierung und anwaltlichen Prüfung dieser "Geschäftsbedingungen" haben wir uns manchmal gehörig erschrocken. Der teilweise sehr juristische Ton ist nicht unserer. Es klingt kleinlich und ist uns peinlich. Wir sind weder Korinthenkacker noch Prozesshansel. Wir bevorzugen es, Probleme von Mann zu Mann (oder auch von Frau zu Mann/Frau) zu klären. Unmittelbar, ehrlich, gelassen und mit einer gewissen Großzügigkeit. Und so wünschen wir uns das auch in Zukunft!

    Vor allem aber wollen wir mit Dir zusammen eine tolle Tour fahren.

    Wir freuen uns auf Dich – und darauf, mit Dir eine gute Zeit zu haben!

    ROMOTOUR
    ROAD MOTORBIKE TOURS SRL